Maschinenprüfung
Eine technische Prüfung oder ein Gutachten beschreibt den Zustand zum jeweiligen Prüfzeitpunkt und im festgelegten Prüfumfang. Sie ersetzt keine dauerhaft wirkende Garantie und keine eigenständige Prüfung des Käufers, soweit diese zumutbar und vertraglich vorgesehen ist. Maßgeblich sind die Angaben zur konkreten Maschine und der individuelle Vertrag.
Vermittlung und Vertragspartner
Maschinen können im Auftrag ihrer Eigentümer vermarktet werden. Welche Person Verkäufer und Zahlungsempfänger ist, wird im jeweiligen Angebot und in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen. Der Portalbetreiber ist nicht automatisch Eigentümer oder Verkäufer.
Preise und Steuern
Preisangaben müssen zusammen mit Umsatzsteuerbehandlung, Lieferbedingungen und möglicher Vermittlungsrolle gelesen werden. Das Portal erteilt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich ist ausschließlich das individuelle Dokument.
Vertrauliche Inhalte
Der öffentliche Maschinenkatalog darf ohne Anmeldung eingesehen werden. Persönliche Angebote, Verträge, Rechnungen und sonstige Inhalte des Kundenportals sind dagegen für den jeweiligen Kontoinhaber bestimmt. Gesetzliche Offenlegungsrechte und die Weitergabe an eigene Berater bleiben unberührt.
Urheber- und Nutzungsrechte
Texte, Fotografien, Dokumentlayouts und Markenbestandteile dürfen nur im gesetzlich erlaubten Umfang oder mit Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber genutzt werden.
Hinweise und Korrekturen
Trotz sorgfältiger Pflege können Angaben korrigiert werden müssen. Bitte melden Sie Unstimmigkeiten über das Kontaktformular. Informationen zu personenbezogenen Daten finden Sie unter Datenschutz.